3 Leitfaden Salmonellenbekämpfung bei Legehennen
3.1 Rechtsrahmen
3.1 Rechtsrahmen
In der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen
und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Krankheiten (Zoonosen)
sind Vorgaben zur Bekämpfung festgelegt.
Der Anwendungsbereich dieser „Zoonosen-Verordnung“ umfasst derzeit nur
Salmonellen und bezieht sich – zeitlich gestaffelt in der Reihenfolge der Durchführung –
auf Gallus gallus-Zuchtherden, Legehennen, Hähnchen, Puten
sowie Schlachtschweine und Zuchtschweine.
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Prävalenzen bezogen auf den Anteil Salmonellen- positiver Herden zu erheben und diese Daten der EU-Kommission zu melden.
Daraufhin wird ein Gemeinschaftsziel zur Prävalenzsenkung festgelegt.
Um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedsstaaten so genannte
„Nationale Bekämpfungsprogramme“ entwickeln, die dann bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht werden.