3 Leitfaden Salmonellenbekämpfung bei Legehennen
3.4 Anhang ll
3.4.2 Reinigungs- und Desinfektionkontrolle in Legehennenhaltenden Betrieben
3.4.2 Reinigungs- und Desinfektionskontrolle in Legehennenhaltenden Betrieben
Um die Qualität der selbst oder durch einen Subunternehmer durchgeführten Reinigungs- und Hygienemaßnahmen überprüfen zu können, sind visuelle Kontrollen sowie mikrobiologische Untersuchungen des Stalles und der Stalleinrichtung angeraten.
Eine Überprüfung der Hygiene im Betrieb sollte vor jeder Neueinstallung durchgeführt werden und ist insbesondere bei einem Positivbefund im vorherigen Durchgang dringend erforderlich. In diesem Fall sind Tupferabstriche zu entnehmen.
1. Visuelle Überprüfung
Die visuelle Überprüfung der Sauberkeit des Stalles ist in besonderem Maße subjektiv geprägt, also von der durchführenden Person abhängig.
Um vergleichbare Ergebnisse im Betrieb zu erzielen, sollte diese möglichst immer von derselben Person durchgeführt werden.
Die visuelle Überprüfung sollte die Sauberkeit von Decken, Wänden, Stallboden, Stalleinrichtung und Vorräumen, wie Eierräume und Sozialräume erfassen. Dabei sollte insbesondere auf eventuell verbliebene Federreste sowie auf Schädlinge (Ratten, Mäuse, Käfer, Fliegen, Milben etc.) bzw. Schädlingsspuren geachtet werden.
Alle Punkte und Ergebnisse der visuellen Überprüfung müssen in einem Probenahmeprotokoll sorgfältig dokumentiert werden!
2. Mikrobiologische
Überprüfung Eine mikrobiologische Untersuchung kann nur einen orientierenden Charakter haben, da deren Ergebnis von Faktoren wie der Desinfektionsmittelwirkung, dem zeitlichen Abstand zwischen Desinfektion und Probenahme und dem Anpressdruck bei der Probenahme beeinflusst werden kann.
Wird die Probenahme allerdings nach einem jedem Durchgang durch dieselbe Person, zum Beispiel durch den betreuenden Tierarzt oder den Betriebsleiter, und zum selben Zeitpunkt nach der Desinfektion durchgeführt, werden die beeinflussenden Parameter auf ein Minimum reduziert. So hat man ein hervorragendes Werkzeug zur Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen.
Prinzipiell können zwei verschiedene Methoden der mikrobiologischen Untersuchung unterschieden werden:
• Tupferabstrichmethode
(qualitativer Test z.B. auf Salmonellen und/oder quantitativer Test durch Verdünnungsreihen)
Dabei werden 10 cm² Fläche der Untersuchungsstelle mit einem sterilen Tupfer (angefeuchtet z.B. mit Peptonwasser, sterilem Wasser, steriler Kochsalzlösung) abgenommen.
Danach wird der Tupfer auf festen Nährboden ausgestrichen oder über einen bestimmten Zeitraum angereichert.
Die Art der Anreicherung richtet sich nach dem zu untersuchenden Erreger (z.B. Salmonellen).
Nach einer entsprechenden Bebrütungsdauer wird dann eine Auswertung vorgenommen.
• Abklatschverfahren
(quantitativer Test)
Zur Überprüfung sollten an gleichmäßig über dem Stall verteilten Stellen (Beispiele siehe nachfolgende Tabelle) Proben in Form von kommerziell angebotenen Nährböden („Rodac-Platten“) entnommen werden.
Diese werden aus ihrer Umhüllung entnommen und mit der beschichteten Seite auf die zu untersuchende Fläche gedrückt.
Zusätzlich werden eine Positivkontrolle und eine Negativkontrolle entnommen.
Generell gilt, dass mit der Anzahl der Proben die Genauigkeit des späteren Auswertungsergebnisses zunimmt.
Wichtig ist, wie auch bei der visuellen Überprüfung, das Führen eines Probenahmeprotokolls. Aufzuführen sind dabei vor allem der Name des Probennehmers, die eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel, der Zeitpunkt der Reinigung und Desinfektion, der Zeitpunkt der Probenahme nach der Reinigung und Desinfektion und die Stellen, an denen die Proben jeweils entnommen wurden.
Alle Dokumente sollten wenigstens über die gesamte Legeperiode archiviert werden.
Folgende Probenahmestellen werden empfohlen:
Die Verteilung der Proben kann zufällig erfolgen oder auf die Problemzonen des entsprechenden Betriebes abgestimmt werden.
Der Betrieb sollte sich individuell von Spezialisten
(Fachtierärzte für Geflügel und/oder Mikrobiologie und/oder Tierhygiene),
insbesondere auch hinsichtlich der Auswertung, beraten lassen.
Generell kann die Auswertung über ein sogenanntes Scoringsystem, vergleichbar dem IKB-System, erfolgen.
Zudem können Erfahrungswerte zugrunde gelegt werden oder es erfolgt ein Vergleich der Ergebnisse aus verschiedenen Durchgängen bzw. verschiedener Hygienekontrollen miteinander.
Von Bedeutung ist, dass die auswertende Person über die entsprechende Erfahrung verfügt.
Es ist ratsam, die mikrobiologischen Untersuchungen von akkreditierten Laboratorien durchführen zu lassen.
An dieser Stelle sei nochmals auf die sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Kontrollen in einem Probenahmeprotokoll hingewiesen!