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Lohmann Tradition

Speziell für alternative Haltungssysteme sind die LOHMANN TRADITION Hennen entwickelt worden. Diese Tiere zeichnen sich schon zu Beginn der Legephase durch hohe Gewichte der gleichmäßig braunen Eier aus.

Lohmann LSL-Classic

Lohmann LSL Hennen sind in den meisten Märkten der Welt fest etabliert. Die Tiere sind sehr leistungsfähig. Die weißen Eier sind qualitativ sehr hochwertig und weisen eine hervorragende Schalenstabilität auf. Aufgrund ihres ruhigen Temperaments ist die Henne an alternative Haltungsformen gut angepasst.

Lohmann Brown-Classic

Als Braunleger empfiehlt sich die LOHMANN BROWN-Classic Henne. Die robusten Tiere sind in vielen Märkten der Welt zu Hause und zeigen eine sehr ergiebige Legeleistung an attraktiv braunen Eiern. Auch diese Henne ist für die alternative Haltung gut geeignet.

zdg-logo3 Leitfaden Salmonellenbekämpfung bei Legehennen
 3.1 Rechtsrahmen

  3.1.3 Überprüfung der Einhaltung des Gemeinschaftsziels


Stand der Durchführung

3.1.3 Überprüfung der Einhaltung des Gemeinschaftsziels

Mit Stichtag 1. Februar 2008 sind EU-weit die Legehennenherden
im Hinblick auf das Erreichen der Gemeinschaftsziele zu überprüfen.

Dies erfolgt in einer Kombination aus eigenbetrieblichen und amtlichen Untersuchungen.
Es werden dabei Umgebungsproben (Kotproben bzw. Kot- und Staubproben) herangezogen.


Die Beprobung erfolgt beginnend ab einem Alter der Hennen von 24 +/- 2 Wochen
und ist in einem Abstand von mindestens 15 Wochen zu wiederholen.
Der Betriebsleiter muss der zuständigen Behörde das mit den Untersuchungen beauftragte Labor anzeigen. Der Laborleiter hat die Aufnahme der Tätigkeit dem Nationalen Referenzlabor mitzuteilen.

Mindestens eine Herde pro Betrieb und Jahr wird einer amtlichen Untersuchung unterzogen.
Bei den amtlichen Untersuchungen werden neben den Kotproben
auch Staubproben herangezogen, sofern im Stall ausreichend Staubmaterial vorhanden ist.

Weitere Einzelheiten sind der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 zu entnehmen.

Mit Stichtag 1. Februar 2008 sind EU-weit die Legehennenherden
im Hinblick auf das Erreichen der Gemeinschaftsziele zu überprüfen.

Dies erfolgt in einer Kombination aus eigenbetrieblichen und amtlichen Untersuchungen.
Es werden dabei Umgebungsproben (Kotproben bzw. Kot- und Staubproben) herangezogen.

Die Beprobung erfolgt beginnend ab einem Alter der Hennen von 24 +/- 2 Wochen
und ist in einem Abstand von mindestens 15 Wochen zu wiederholen.
Der Betriebsleiter muss der zuständigen Behörde das mit den Untersuchungen beauftragte Labor anzeigen. Der Laborleiter hat die Aufnahme der Tätigkeit dem Nationalen Referenzlabor mitzuteilen.

Mindestens eine Herde pro Betrieb und Jahr wird einer amtlichen Untersuchung unterzogen.
Bei den amtlichen Untersuchungen werden neben den Kotproben
auch Staubproben herangezogen, sofern im Stall ausreichend Staubmaterial vorhanden ist.

Weitere Einzelheiten sind der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 zu entnehmen.


zdg

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